Zuschuss für digitale Endgeräte für Distanz-Schulunterricht

Das Jobcenter Landkreis Wittenberg unterstützt Schülerinnen und Schüler bei der Finanzierung digitaler Endgeräte, wenn zum Beispiel ein Computer für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht erfoderlich ist, sofern keine anderen Geräte von Dritten, insbesondere keine Leihgeräte von Schulen, oder kein eigenes Gerät zur Verfügung stehen.

Die Höhe des Mehrbedarfs sollte einen Gesamtbetrag von 350,00 Euro je Schülerin oder Schüler für alle benötigten Endgeräte - u. a. Tablet/PC jeweils mit Zubehör (zum Beispiel Drucker, Erstbeschaffung von Druckerpatronen) - nicht übersteigen. Das gilt für alle Schülerinnen oder Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- und berufsbildende Schule besuchen.

Der Bedarf ist von den Eltern beim Jobcenter anzuzeigen. Dieser ist konkret zu benennen, nachzuweisen und wird nicht automatisch ausgezahlt. Ab einer Ausgabenhöhe von 150,00 Euro ist auch der Kauf der Geräte nachzuweisen.

Dieser Zuschuss kann nur Leistungsbeziehern nach dem SGB II gewährt werden.

Den Antrag können Sie herunterladen (siehe unten). Drucken Sie diesen bitte aus und lassen Sie sich von Ihrer Schule den Bedarf für das digitale Endgerät bestätigen. Den ausgefüllten Antrag können Sie online über jobcenter.digital oder per Post an die bekannte Adresse
- Jobcenter Landkreis Wittenberg in 06886 Lutherstadt Wittenberg, Melanchthonstraße 3a -
an uns übersenden.

Unter den Telefonnummern 03491 438 - 430 oder 777 ist das Jobcenter Landkreis Wittenberg von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr für Rückfragen erreichbar.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Jobcenters Landkreis Wittenberg:
https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Landkreis-Wittenberg/DE/Home/home_node.html